Wie gehen Sie vor, wen Sie eine Psychotherapie erwägen, wie werden die Kosten übernommen?


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  • Wenn Sie Psychotherapie suchen, schreibt die Gesundheitspolitik als erstes Orientierung  ein Beratungsgespräch bei einem/einer psychotherapeutisch Tätigen vor., um die Indikation zu klären. (das ist meiner meinung nach eine sehr sinnvolle Neuerung).,Leider können die beratenden Therapeuten nicht immer selbst die Therapie übernehmen, da ja nicht mehr Behandlungskapazitäten geschaffen werden konnten. 
  • Sie vereinbaren dann ein Erstgespräch (erste probatorische Sitzung), in dem Patient/in und Therapeut/in sich kennen lernen und die Indikation (auch im Sinne der Richtlinien der Krankenkassen, denn Sie wollen ja, dass die Kosten übernommen werden) geklärt wird. Für die Vereinbarung dieses Termins eignet sich am besten ein telefonischer Kontakt.
  • Wenn Sie sich bei der Therapeutin wohl fühlen, ein Arbeitsbündnis entsteht und die Indikation sowie die nötige Motivation zur eigenen Veränderung vorliegen, folgen weitere Probatorische Sitzungen, um die Problematik weiter zu verstehen. Die Kosten für die probatorischen Sitzungen werden in jedem Fall von den Krankenkassen übernommen.
  • Dann stellen Sie einen Antrag an die Krankenkasse, die die Kosten für Ihre Therapie bis zu eine bestimmten Umfang an Sitzungen übernimmt. Dabei sind innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen (ohne Selektivverträge einzelner Kassen) bestimmte Therapieverfahren geprüft und zugelassen, darunter die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die ich anbiete. Alle körpertherapeutischen, künstlerischen, systemischen oder gestalttherapeutischen Verfahren gehören leider nicht dazu. Deshalb müssen Sie diese privat bezahlen.
  • Der Antrag auf Psychotherapie wird von einem Fachkollegen (Gutachter) bewertet, die Kasse bzw. der Sachbearbeiter erfährt keine Details über Sie.
  • Die Krankenkasse genehmigt auf Empfehlung des Gutachters ein bestimmtes Kontingent an Sitzungen, das bei Bedarf bis zu einer Obergrenze erweitert werden kann       
  • Wenn Sie privat versichert sind, ist das Genehmigungsverfahren individuell zu klären. 
  • Als Selbstzahler (auch partieller Selbstzahler) können Sie das gesamte Therapieangebot der Praxis nach Ihren Bedürfnissen nutzen.